Es passiert hierzulande etwa 100000-mal pro Jahr. Jemand verschafft sich gewaltsam Zutritt zu deinem Haus oder deiner Wohnung, um Wertgegenstände zu entwenden und/oder Computer, Fernseher, Handy und alles mitzunehmen, was sich in irgendeiner Form zu Geld machen lässt. Das Wertvollste, was Einbrecher allerdings IMMER stehlen, ist das Gefühl der Sicherheit in den eigenen 4 Wänden.

Für die Opfer zieht ein Einbruch oftmals Angstzustände nach sich, die sich unter Umständen sogar zu einer therapiebedürftigen Psychose ausweiten können. Allein der Gedanke, dass des Nachts jemand Fremdes in den intimsten Bereichen des sonst so sicheren und wohligen Heims auf Beutezug war, selbst wenn du zu diesem Zeitpunkt nicht zugegen gewesen bist, lässt dir das Blut in den Adern gefrieren.

Du stellst dir zwangsläufig die Frage, ob und wann so etwas womöglich wieder passieren könnte und du zu diesem Zeitpunkt vielleicht sogar in deinem Bett liegst. Eine Überwachungskamera kann dir ein großes Stück deines Gefühls der Sicherheit wiederbringen, weshalb immer mehr Menschen auf diese nützlichen kleinen Helferlein zurückgreifen. Viele Möglichkeiten wurden bereits in dem Blogbeitrag „Wie Du Dein Eigentum vor Diebstahl sicherst“ vorgestellt. Doch wie sind eigentlich die gesetzlichen Regelungen und Rechte? Wo darfst du überhaupt eine Kamera installieren und was passiert bei Zuwiderhandlungen?

Darf ich an meinem Haus eine Überwachungskamera anbringen?

Insbesondere Hausbesitzer greifen zur eigenen Sicherheit immer häufiger auf eine Überwachung per Kamera des eigenen Grundstückes zurück. Grundsätzlich ist eine Videoüberwachung der Innenräume unter gewissen Umständen (dazu später mehr) uneingeschränkt erlaubt. Allerdings zielt eine Nutzung von Überwachungskameras zumeist ja in erster Linie auf die Außenbereiche ab. Äußerer Eingangsbereich oder der PKW-Stellplatz sind hier besonders beliebte Einsatzgebiete. In diesen Fällen allerdings verhält es sich aufgrund der Persönlichkeitsrechte sehr viel komplizierter, als im Gebäude-Inneren.

Denn sobald der Aufzeichnungsbereich der Kamera über die eigenen Grundstücksgrenzen hinausgeht, sieht der Gesetzgeber strenge Regularien vor. Wenn du also deine Überwachungskamera auf den äußeren Eingangsbereich richtest, zeichnest du in aller Regel einen Teil des Gehwegs oder der Straße automatisch mit auf. Damit geht nämlich das Problem einher, dass die Persönlichkeitsrechte fremder Menschen wie beispielsweise des Postboten verletzt werden. Hier entscheidet der Gesetzgeber im Einzelfall, da er sehr genau zwischen dem Schutz des Eigentums und dem Recht am eigenen Bild aufgezeichneter Passanten abwägen muss.

Darf ich eine Kamera-Attrappe aufhängen, um Diebe abzuschrecken?

Um diesem Problem beizukommen, greifen viele Menschen mittlerweile zu sogenannten Kamera-Attrappen. Schließlich suggerieren diese, einen wesentlichen Vorteil einer voll funktionsfähigen Kamera zu bieten, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Denn es ist nicht allein die eigentliche Aufzeichnung, mit der eine Kamera ein zusätzliches Sicherheitsgefühl vermittelt. Schon die Präsenz einer Kamera allein schreckt potentielle Täter ab und wirkt somit quasi als Präventiv-Maßnahme. Diesen „Placebo-Effekt“ der Abschreckung macht sich eine Kameraattrappe zu Nutze. Wenn du also eine solche nutzt, darfst du diese auch bedenkenlos auf den eigenen Eingangsbereich richten, AUCH wenn eine voll funktionsfähige Kamera bei dieser Ausrichtung einen Teil des Gehweges aufzeichnen würde; denn die Attrappe nimmt ja keine Bilder auf, richtig? Falsch! Immer wieder nämlich sind Gerichte im Zweifelsfall der Ansicht, dass auch eine Attrappe bei Passanten einen unzulässigen Überwachungsdruck hervorrufen kann. Auch Attrappen solltest du also nicht auf Bereich außerhalb des eigenen Grundstückes ausrichten.

Darf ich im Wohnraum eine Überwachungskamera aufstellen?

Auch hier stellt sich die Sachlage keineswegs so einfach dar, wie man vermuten könnte. In den eigenen 4 Wänden kannst du doch machen, was du möchtest, richtig? Wieder falsch! Auch hier gilt, dass Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzt werden dürfen. Das kann beispielsweise Freunde betreffen, die zu Besuch kommen oder auch den Versicherungsvertreter, der zu einem Termin in der eigenen Wohnung erscheint. Prinzipiell muss jeder, der die Wohnung betritt, über die aufzeichnenden Kameras informiert werden und der Aufzeichnung zustimmen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Kamera für die Zeit des Besuches zu deaktivieren.

Einen Sonderfall stellt die Überwachung von Angestellten dar. Auch der Babysitter oder die Putzfrau müssen einer Aufzeichnung zustimmen. Eine Überwachung durch versteckte Kameras kann in Ausnahmefällen sogar ebenfalls zulässig sein. Hier entscheidet die Verhältnismäßigkeit über Recht und Unrecht. Wenn beispielsweise Lebensmittel aus dem Kühlschrank verschwinden, ist diese Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Lösen sich beispielsweise jedoch Wertgegenstände wiederholt in Luft auf oder besteht der berechtigte Verdacht, dass der Babysitter dein Kind misshandelt, wird dir ein Gericht daraus für gewöhnlich keinen Strick drehen.

Fazit: Die Anbringung von Überwachungskameras gut durchdenken.

Letztlich gilt es, Vorteile und eventuelle rechtliche Konsequenzen sorgfältig abzuwägen. Selbst wenn du nämlich nur versehentlich den Postboten aufzeichnest, kann dich das unter Umständen teuer zu stehen kommen. Nicht selten werden die „Täter“ in einem solchen Fall mit Schadenersatzansprüchen und sogar Schmerzensgeld konfrontiert. Die Forderung nach Löschung des entsprechenden Videomaterials ist hier noch die harmloseste Konsequenz. Ferner drohen ein Bußgeld und das Verbot der Kamera.

Wie du siehst, stellt sich die Situation mit Kameras am oder IM Haus komplizierter dar, als du es vielleicht vermutet hättest. Daher findest du abschließend noch eine kleine Auflistung der Vor- und Nachteile als eine Art Entscheidungshilfe.
Vorteile:

  • Abschreckungseffekt
  • Im Fall der Fälle Material zur Beweissicherung
  • Vermittlung eines Sicherheitsgefühls

Nachteile:

  • Je nach Modell streckenweise hohe Kosten
  • Zum Teil aufwändige Montage
  • Ungutes „Überwachungsgefühl“ bei Familienangehörigen, Freunden, Angestellten